Zum Hauptinhalt
Climate Action
KonsultationVorbei

Evaluierung der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel

Einzelheiten

Status
Vorbei
Beginnt am
Endet am

Zielgruppe

Please find information in Target group(s) section.

Zweck der Konsultation

Titel

Evaluierung der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel

Politikbereich

Klimaschutz

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Bank- und Finanzdienstleistungen

Grenzen und Sicherheit

Unternehmen und Industrie

Beschäftigung und Soziales

Energie

Umwelt

Europäische Nachbarschaftspolitik

Außen- und Sicherheitspolitik

Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz

Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

Migration und Asyl

Regionalpolitik

Forschung und Innovation

Handel

Verkehr

Zielgruppe

Alle Bürger/-innen und Organisationen sind eingeladen, an dieser Konsultation teilzunehmen. Die Kommission bittet insbesondere um Beiträge von Fachleuten, die sich in unterschiedlichen Einrichtungen in der EU mit der Anpassung an den Klimawandel befassen.

Konsultationszeitraum

7.12.2017 bis 1.3.2018

Ziel der Konsultation

Einleitung

Die im April 2013 angenommene EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (nachfolgend „die Strategie“) soll die Klimaresilienz des EU-Gebiets stärken, indem die Vorsorge und das Reaktionsvermögen gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels auf sämtlichen Regierungsebenen verbessert werden. Im Mittelpunkt der Strategie stehen drei Ziele – die Förderung von Maßnahmen der Mitgliedstaaten, Klimasicherungsmaßnahmen auf EU-Ebene und besser fundierte Entscheidungsfindung. Diese sollen durch Umsetzung von acht Aktionen erreicht werden:

  • Aktion 1 – Sensibilisierung der Mitgliedstaaten für umfassende Anpassungsstrategien: Die Kommission erstellt zu diesem Zweck Leitlinien für die Formulierung von Anpassungsstrategien, die den EU-Ländern helfen sollen, ihre Anpassungspolitik zu erarbeiten, durchzuführen und zu überprüfen. Daneben entwickelt sie einen Anzeiger für Anpassungsvorsorge und ermittelt Schlüsselindikatoren, mit denen der Bereitschaftsgrad der Mitgliedstaaten gemessen werden kann.
  • Aktion 2 – Bereitstellung von LIFE-Mitteln zur Förderung des Kapazitätsaufbaus und zur Beschleunigung von Anpassungsmaßnahmen in Europa (2014-2020): Die Kommission wird Anpassung auf gefährdeten Gebieten fördern (grenzübergreifendes Hochwassermanagement, grenzüberschreitendes Küstenmanagement, Einbindung von Anpassungsbelangen in die städtische Raumplanung, die Gestaltung von Gebäuden und die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen; Berg- und Inselgebiete, nachhaltige Wasserwirtschaft, Bekämpfung von Wüstenbildung und Waldbränden in Dürregebieten). Daneben wird die Kommission die Erstellung von Schwachstellenbewertungen und Anpassungsstrategien (auch grenzüberschreitend) und die Sensibilisierung für die Anpassung unterstützen.
  • Aktion 3 – Berücksichtigung von Anpassungsbelangen beim Konvent der Bürgermeister (2013/14): Die Kommission wird die Klimaanpassung in den Städten fördern, insbesondere durch Einleitung einer Initiative auf der Grundlage des Modells des Bürgermeisterkonvents, in deren Rahmen lokale Behörden sich freiwillig zur Annahme lokaler Anpassungsstrategien und Sensibilisierungsmaßnahmen verpflichten können.
  • Aktion 4 – Überbrückung von Wissenslücken: Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern Wissenslücken in Bezug auf die Anpassung und die einschlägigen Instrumente und Methoden zu deren Schließung ermitteln und die Ergebnisse in die Planung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) einfließen lassen. Daneben wird sie dem Bedarf an besseren Schnittstellen zwischen Wissenschaft, Politikgestaltung und Wirtschaft begegnen, EU-weite Schwachstellenanalysen fördern, die Gemeinsame Forschungsstelle bei ihren Arbeiten zur Abschätzung der Implikationen des Klimawandels unterstützen und eine umfassende Übersicht darüber erstellen, was der globale Klimawandel für die EU bedeutet.
  • Aktion 5 – Weiterer Ausbau der Plattform Climate-ADAPT als einzige Anlaufstelle für Informationen zur Klimaanpassung in Europa: Die Kommission und die EUA werden den Zugang zu Informationen verbessern und die Interaktion zwischen Climate-ADAPT und anderen einschlägigen Wissensplattformen einschließlich nationaler und lokaler Portale fördern. Besondere Aufmerksamkeit kommt dabei politischen Kosten-Nutzen-Analysen und innovativer Finanzierung zu.
  • Aktion 6 – Erleichterung der Klimasicherung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP): Die Kommission hat Leitlinien für weitere Anpassungsmaßnahmen im Rahmen der GAP, der Kohäsionspolitik und der GFP bereitgestellt. Die Mitgliedstaaten und die Regionen können außerdem im Zeitraum 2014-2020 im Rahmen der Kohäsionspolitik und der GAP verfügbare Finanzmittel nutzen, um Wissenslücken zu beheben, in die für die Anpassung erforderlichen Analysen, Risikobewertungen und Instrumente zu investieren und Kapazitäten aufzubauen.
  • Aktion 7 – Gewährleistung resilienterer Infrastrukturen Im Rahmen dieser Aktion erhalten die EU-Normungsorganisationen ein Mandat zur Ermittlung und Überarbeitung branchenrelevanter Normen in den Bereichen Energie, Verkehr und Gebäude, um eine bessere Berücksichtigung von Aspekten der Anpassung zu gewährleisten. Projektentwicklern wurden strategische Leitlinien zur Klimasicherung vulnerabler Investitionen an die Hand gegeben. Die Kommission wird auch prüfen, ob zusätzliche Leitlinien zur Mobilisierung ökosystembasierter Anpassungskonzepte benötigt werden.
  • Aktion 8 – Förderung von Versicherungs- und anderen Finanzprodukten für klimaresiliente Investitionen und Geschäftsentscheidungen: Zusammen mit der Strategie hat die Kommission ein Grünbuch zur Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen verabschiedet. Die Kommission möchte die Marktpenetration von Versicherungen gegen Naturkatastrophen verbessern und das Potenzial der Versicherungsprämiengestaltung und anderer Finanzprodukte zur Risikosensibilisierung, Risikoverhütung und Risikominderung sowie zur Förderung langfristiger Klimaresilienz bei Investitions- und Geschäftsentscheidungen voll ausschöpfen.

Konsultationsziele

2016 leitete die Kommission eine Evaluierung der Strategie ein. Dabei werden die Durchführung und die Ergebnisse der Strategie vor dem Hintergrund der Erwartungen zum Zeitpunkt ihrer Annahme im Jahr 2013 untersucht. Daneben bezieht sich die Evaluierung auf die Entwicklung des Bedarfs, dem die Strategie begegnet, beispielsweise im Hinblick auf das Übereinkommen von Paris aus dem Jahr 2015, das der Anpassung an den Klimawandel den gleichen Stellenwert beimisst wie der Verringerung der Treibhausgasemissionen. Die Bewertung, bei der Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz und EU-Mehrwert untersucht werden, folgt dem Standardrahmen für Bewertungen von EU-Recht. Weitere Einzelheiten zur Evaluierung und zu den spezifischen Bewertungsfragen sind dem Evaluierungsfahrplan zu entnehmen.

Diese offene Konsultation ist Teil der Aktivitäten, die unternommen werden, um durch Anhörung der Interessenträger die für eine fundierte Bewertung der Strategie notwendige Faktenbasis zu schaffen.

Ihr Beitrag

Im Interesse der Transparenz bittet die Kommission Organisationen, die Kommentare im Rahmen der öffentlichen Konsultation übermitteln möchten, der Kommission und der allgemeinen Öffentlichkeit Informationen darüber offenzulegen, wen und was sie repräsentieren, indem sie sich im Transparenz-Register eintragen und den Verhaltenskodex akzeptieren. Stellt eine Organisation diese Angaben nicht bereit, so ist es erklärte Politik der Kommission, entsprechende Stellungnahmen grundsätzlich als Einzelbeiträge aufzuführen. (Mindeststandards für die Konsultation – siehe KOM(2002) 704 und Mitteilung über Folgemaßnahmen zur Europäischen Transparenzinitiative – siehe KOM(2007) 127 vom 21.3.2007). Wenn Ihre Organisation noch nicht eingetragen ist, können Sie diese jetzt registrieren.

Alle eingehenden Beiträge werden im Internet veröffentlicht. Bitte lesen Sie die für diese Konsultation geltende spezielle Datenschutzerklärung, die Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und zur Behandlung Ihres Beitrags enthält.

Nur die per Online-Fragebogen eingegangenen Beiträge werden berücksichtigt und in den zusammenfassenden Bericht einbezogen. Über den Online-Fragebogen können die Teilnehmer/-innen eine Datei (z. B. ein Positionspapier) hochladen. Dieses Dokument wird zusammen mit der Antwort veröffentlicht.

Zum Fragebogen

Der Fragebogen liegt auf EU Survey vor.

Öffentliche Konsultationssitzung

Öffentliche Konsultationssitzung zur Evaluierung der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel am 23. Januar 2018, Konferenzzentrum Albert Borschette, Rue Froissart 36, 1040 Etterbeek, Brüssel, Belgien.

Referenzdokumente und andere Konsultationen in diesem Bereich

Haftungsausschluss

Die Hintergrunddokumente sind Teil der laufenden Konsultation zu einer durch externe Berater durchgeführten Evaluierung und geben nicht die Standpunkte der Kommission wieder. Diese Konsultation erfolgt im Anschluss an die vom Konsultationsteam durchgeführten Aktenauswertungen, gezielten Erhebungen und Befragungen. Die in den Hintergrunddokumenten und im Fragebogen vorgestellten Ergebnisse sind daher vorläufig und stellen nicht die vollständige Bewertung dar, da die gewonnenen Erkenntnisse und die daraus zu ziehenden Schlüsse sich im Verlauf der Arbeiten noch ändern können.

Kontakt

E-Mail-Adresse: CLIMA-CLIMATE-CHANGE-ADAPTATIONatec [dot] europa [dot] eu (CLIMA-CLIMATE-CHANGE-ADAPTATION[at]ec[dot]europa[dot]eu)

Generaldirektion Klimapolitik
Direktion A – Internationale Beziehungen
Referat A3: Anpassung
Europäische Kommission
B-1049 Brüssel
Belgien

Beiträge einsehen

Die Kommission wird die Antworten kurz nach Ablauf der Konsultation veröffentlichen.

Ergebnisse der Konsultation und nächste Schritte

Die Kommission wird die Antworten und Ergebnisse der Konsultation kurz nach Ablauf der Konsultationsfrist veröffentlichen.

Schutz personenbezogener Daten Spezielle Datenschutzerklärung

An Konsultation teilnehmen

Die Teilnahmefrist für diese Konsultation ist abgelaufen. Danke für Ihren Beitrag.