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Climate Action
Presseartikel19. Mai 2016Generaldirektion KlimapolitikLesedauer: 5 Min

Emissionshandel: Emissionen 2015 leicht rückläufig

Nach den Daten im Unionsregister sind die Treibhausgasemissionen der am EUEmissionshandelssystem (EU-EHS) teilnehmenden Anlagen im vergangenen Jahr schätzungsweise um knapp 0,4 % zurückgegangen.

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Nach den Daten im Unionsregister sind die Treibhausgasemissionen der am EUEmissionshandelssystem (EU-EHS) teilnehmenden Anlagen im vergangenen Jahr schätzungsweise um knapp 0,4 % zurückgegangen.

Der Überschuss an Emissionszertifikaten, der seit 2009 in dem System aufgelaufen ist, wurde im vergangenen Jahr durch die „ Backloading“-Maßnahme, mit der die Versteigerung von 300 Millionen Zertifikaten von 2015 auf 2019-2020 verschoben wurde, in Verbindung mit stabilen Emissionen erheblich abgebaut.

Der für Klimapolitik und Energie zuständige EU-Kommissar Miguel Arias Cañete sagte: „Die gute Nachricht lautet, dass die EU-EHS-Emissionen im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen sind und so die rückläufige Tendenz der letzten fünf Jahre bestätigt haben. 2015 ist außerdem das erste Jahr, in dem der Überschuss auf dem europäischen CO2-Markt erheblich zurückging. Dies haben wir dem Backloading von Zertifikaten zu verdanken. Das beweist, dass unsere Anstrengungen zur Behebung des gravierenden Marktungleichgewichts allmählich ihre Früchte tragen. Das Backloading ist aber erst ein Anfang. Die Marktstabilitätsreserve muss den Rest leisten.“

Die Marktstabilitätsreserve wird in weniger als 32 Monaten, nämlich ab Januar 2019 zum Einsatz kommen, um den derzeitigen Überschuss an Zertifikaten zu beheben. Im Mai 2017 veröffentlicht die Kommission den ersten Überschussindikator, mit dem festgestellt wird, wie viele Zertifikate jährlich in die Reserve eingestellt werden.

Leichter Rückgang der Emissionen im Jahr 2015

Das EU-EHS umfasst über 11 000 Kraftwerke und Fertigungsanlagen in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island, Norwegen und Liechtenstein sowie die Emissionen der Luftfahrtunternehmen, die Flüge zwischen europäischen Flughäfen durchführen.

Die geprüften Treibhausgasemissionen aus ortsfesten Anlagen beliefen sich im Jahr 2015 auf 1800 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent und lagen damit um rund 0,37 % unter dem Stand von 2014 [1].

Rückläufiger Überschuss

Durch das „Backloading“ in Verbindung mit stabilen Emissionen wurde der Überschuss an Emissionszertifikaten im EU-EHS um mehr als 300 Millionen Zertifikate auf rund 1,78 Milliarden zurückgeführt. Ohne „Backloading“ wäre der Überschuss Ende 2015 wohl um fast 40 % höher gewesen.

Zwei weitere Änderungen trugen zu einem Rückgang des Angebots an Zertifikaten bei: Zum einen wurden 2015 über 200 Millionen weniger internationale Gutschriften in EHS-Zertifikate umgetauscht als im Vorjahr, weil 2014 die Frist für den Umtausch solcher Gutschriften aus der ersten Handelsperiode des Kyoto-Protokolls ablief. Zum zweiten wurden 2015 im Rahmen des NER300-Förderprogramms keine Zertifikate für Demonstrationsprojekte im Bereich CO2-arme Technologien monetisiert, gegenüber 100 Millionen Zertifikaten im Jahr 2014.

Weiterhin weitgehende Einhaltung

Die Betriebe haben auch diesmal wieder die EU-EHS-Vorschriften größtenteils eingehalten. Nur weniger als 1 % der Anlagen, die Emissionsdaten für 2015 vorgelegt haben, gaben bis zum Stichtag, dem 30. April 2016, nicht genügend Zertifikate für ihre Gesamtemissionen ab. Hierbei handelt es sich in der Regel um kleine Anlagen, die zusammen für rund 0,5 % der Emissionen im Rahmen des EU-EHS verantwortlich sind. Eine kleine Anzahl von Anlagen, auf die weniger als 0,2 % der Emissionen im vergangenen Jahr entfallen, legten laut Register bis zum 30. April 2016 keine Emissionsdaten für das Jahr 2015 vor.

Emissionen von Luftfahrtunternehmen 2015

Laut EU-EHS-Richtlinie sind im Zeitraum 2013-2016 alle gewerblichen und nicht gewerblichen Luftfahrzeugbetreiber, die erhebliche Emissionen verursachen, für ihre Emissionen bei Flügen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) [2] verantwortlich. Fluggesellschaften mussten ihre Emissionen für 2015 bis 30. März 2016 mitteilen und die entsprechenden Zertifikate bis 30. April 2016 abgeben. Die überprüften CO2-Emissionen aus Flügen, die zwischen Flughäfen im EWR ausgeführt wurden, beliefen sich auf 56,9 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2015, was eine Zunahme um 3,6 % gegenüber dem Jahr 2014 (54,9 Mio. Tonnen) entspricht.

Die Einhaltungsrate war sehr hoch: Fluggesellschaften, auf die mehr als 99 % der im EU-EHS erfassten Emissionen aus der Luftfahrt entfallen, hielten 2015 die Vorschriften ein. Dazu gehören auch mehr als 100 gewerbliche Luftfahrzeugbetreiber mit Sitz außerhalb der EU, die Flüge innerhalb des EWR durchführen.

Umtausch von internationalen Gutschriften

Die Gesamtzahl der internationalen Gutschriften, die in EU-EHS-Zertifikate umgetauscht wurden, seit dies möglich ist (März 2014), beträgt 410,62 Millionen.

Davon waren 218,09 Millionen zertifizierte Emissionsreduktionen (CER) und 192,53 Millionen Emissionsreduktionseinheiten (ERU). Die getauschten CER und ERU stammten aus Projekten, die in einigen wenigen Ländern durchgeführt werden; mehr als 75 % der CER stammten aus China und fast 77 % der ERU aus Projekten in der Ukraine.

Seit dem 31. März 2015 können Gutschriften für Emissionsreduktionen während des ersten Verpflichtungszeitraums des Kyoto-Protokolls („CP1-Gutschriften“) im Rahmen des EU-EHS nicht mehr getauscht werden. Bis zum 31. März 2015 wurden insgesamt 385,35 Millionen CP1-Gutschriften getauscht.

Seit März 2014 wurden insgesamt 24,8 Millionen Gutschriften (CER) umgetauscht, die im zweiten Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls („CP2-Gutschriften“) ausgestellt wurden. Weitere Informationen zu den bis zum 30. April 2016 umgetauschten Zertifikaten sind im Anhang enthalten.

Hintergrund

Im Rahmen des EU-EHS müssen die Anlagen den Registern der Mitgliedstaaten alljährlich Daten zu ihren geprüften Emissionen übermitteln. Am 1. April 2016 wurden die Daten für 2015 der Öffentlichkeit über das Transaktionsprotokoll der Europäischen Union (EUTL) zugänglich gemacht. Seit dem 2. Mai 2016 wird im EUTL veröffentlicht, inwieweit die Industrieanlagen ihrer Verpflichtung nachgekommen sind, Zertifikate im Umfang der geprüften Emissionen des Vorjahres abzugeben.

Der dritte Handelszeitraum des EU-EHS begann am 1. Januar 2013, seine Laufzeit endet acht Jahre später am 31. Dezember 2020. Die Rechtsvorschriften zur Reform des EU-EHS mit überarbeiteten Vorschriften bis 2020 und darüber hinaus wurden im Rahmen des Energie- und Klimapakets der EU vom 23. April 2009 verabschiedet (siehe IP/09/628).

Im Mai 2015 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung über die Einrichtung einer Marktstabilitätsreserve im Jahr 2018, mit der der entstandene Überschuss an Emissionszertifikaten abgebaut und die Widerstandsfähigkeit des EU-EHS gegenüber Schocks verbessert werden soll, indem das Angebot an zu versteigernden Zertifikaten angepasst wird (siehe IP/14/54).

Weitere Informationen:

Annex: Exchanges of international credits

International credits exchanged by 30 April 2016 million percentages
CERs 218,09 53,15%
China 164,30 75,33%
India 13,13 6,02%
Uzbekistan 8,04 3,68%
Brazil 4,59 2,10%
Chile 3,11 1,42%
Korea 2,92 1,33%
Mexico 2,75 1,26%
Others 19,25 8,82% Track 1 Track 2
ERUs 192,53 49,56% million percentages of ERUs million percentages of ERUs
Ukraine 147,82 76,78% 146,08 75,87% 1,74 0,90%
Russia 32,09 16,67% 32,09 16,67% 0,00 0,00%
Poland 3,02 1,57% 3,02 1,57% 0,00 0,00%
Germany 1,66 0,86% 1,66 0,86% 0,00 0,00%
France 1,24 0,64% 1,24 0,64% 0,00 0,00%
Bulgaria 0,49 0,25% 0,49 0,25% 0,00 0,00%
Others 6,21 3,23% 1,78 0,92% 4,43 2,30%
Total 410,62 100,00% 186,36 96,80% 6,17 3,20%

[1] Verglichen wird die Gesamtmenge der Emissionen der Anlagen, die sowohl 2014 als auch 2015 Emissionen gemeldet haben.

[2] Die Begrenzung des EU-EHS auf Flüge innerhalb des EWR zwischen 2013 und 2016 wurde in Erwartung einer 2016 im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu erzielenden Einigung auf eine globale marktgestützte Maßnahme, die ab 2020 durchgeführt werden soll, in der Verordnung (EU) Nr. 421/2014 festgelegt.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Mai 2016
Autor
Generaldirektion Klimapolitik