Lizenzierung und Berichterstattung
Die Ein- und Ausfuhr von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, sowie ihre Produktion für Labor- und Analysezwecke unterliegen Lizenzanforderungen.
Darüber sowie über die Vernichtung ozonabbauender Stoffe und ihre Verwendung als Ausgangs- oder Verarbeitungshilfsstoffe ist jährlich Bericht zu erstatten.
Die Produktion ozonabbauender Stoffe für Labor- und Analysezwecke unterliegt außerdem Registrierungsanforderungen.
Zur Erledigung dieser Aufgaben können Sie diese elektronischen Systeme nutzen: das ODS-Lizenzsystem (für Lizenzierung und Berichterstattung) oder das labODS-Register (für Labor- und Analysezwecke).
ODS-Lizenzsystem
Wann nutzen Sie das ODS-Lizenzsystem? | Wie nutzen Sie das ODS-Lizenzsystem? |
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Nutzen Sie das ODS-Lizenzsystem:
| Handbuch für das ODS-Lizenzsystem: Weitere Informationen zum ODS-Lizenzsystem finden Sie in den Handbüchern |
LabODS-Register
LabODS-Meldungen sind erforderlich von:
- Endverbrauchern ozonabbauender Stoffe in Laboren
- Vertreibern, die ozonabbauende Stoffe zu Labor- und Analysezwecken in Verkehr bringen
Wann nutzen Sie das labODS-Register? | Wie nutzen Sie das labODS-Register? |
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Nutzen Sie das labODS-Register:
| Handbücher für das labODS-Register:
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Austritt des Vereinigten Königreichs – EU-Vorschriften für Ein- und Ausfuhrlizenzen
Der Übergangszeitraum für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union endete am 31. Dezember 2020. Seitdem gilt das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich einschließlich des Protokolls zu Irland/Nordirland gilt seit dem 1. Februar 2020.
Im Rahmen des Protokolls sind Lieferungen ozonabbauender Stoffe aus den 27 EU-Mitgliedstaaten oder Nordirland nach Großbritannien und umgekehrt nur mit einer Ein- bzw. Ausfuhrlizenz möglich.
Dementsprechend wurden die Konten der in Großbritannien ansässigen Unternehmen am 31. Dezember 2020 sowohl im ODS-Lizenzsystem als auch im labODS-Register deaktiviert. Unternehmen mit Sitz in Nordirland behalten ihre Konten in beiden Systemen.