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Climate Action

EU einigt sich auf Standpunkt für Klimakonferenz in Paris

Der Europäische Kommissar für Klimapolitik und Energie, Miguel Arias Cañete, begrüßte heute die Schlussfolgerungen des Rates (Umwelt), in denen der Standpunkt der EU für die Klimakonferenz in Paris (COP 21) im Dezember festgelegt ist. Bei der...

  • Presseartikel
  • 18. September 2015
  • Generaldirektion Klimapolitik
  • Lesedauer: 4 Min
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Der Europäische Kommissar für Klimapolitik und Energie, Miguel Arias Cañete, begrüßte heute die Schlussfolgerungen des Rates (Umwelt), in denen der Standpunkt der EU für die Klimakonferenz in Paris (COP 21) im Dezember festgelegt ist. Bei der Konferenz soll ein neues globales Klimaschutzübereinkommen für die Zeit nach 2020 geschlossen werden.

Kommissar Arias Cañete erklärte: „Wir haben nun einen fundierten Standpunkt für Paris. Die EU steht geschlossen und ist bereit, eine ehrgeizige, robuste und rechtsverbindliche globale Klimaschutzvereinbarung auszuhandeln. Mit weniger werden wir uns nicht zufriedengeben. Präsident Juncker hat in seiner Rede zur Lage der Union letzte Woche deutlich gemacht, dass die EU nicht irgendein Abkommen unterzeichnen wird. Jetzt müssen die technischen Verhandlungen rasch vorangebracht werden. Bis zur Konferenz in Paris bleiben nur noch fünf Verhandlungstage, und die tatsächliche Übereinkunft muss nun konkrete Gestalt annehmen.“

Standpunkt der EU

Bei der heutigen außerordentlichen Sitzung des Rates „Umwelt“ wurde der Standpunkt der EU zum neuen globalen Klimaschutzübereinkommen definiert. Die EU setzt sich für einen globalen, ausgewogenen, ambitionierten und rechtsverbindlichen internationalen Vertrag ein, der verhindert, dass die Erderwärmung gefährliche Ausmaße annimmt. Der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur gegenüber dem vorindustriellen Niveau muss unter 2 °C gehalten werden, um die schlimmsten Folgen des Klimawandels abzuwenden. Die Schlussfolgerungen des Rates unterstützen ein ausgewogenes Pariser Übereinkommen, das energische Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie eine angemessene Unterstützung für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen vorsieht.

Langfristiges Ziel

Die EU hält es für äußert wichtig, dass das Übereinkommen von Paris einen klar definierten Weg zur Verwirklichung des Ziels aufzeigt, die Erderwärmung unter 2 °C zu halten. Die weltweiten Treibhausgasemissionen müssen spätestens 2020 ihren Höchststand erreicht haben, bis 2050 gegenüber 1990 um mindestens 50 % reduziert werden und im Jahr 2100 nahe Null oder darunter liegen. Nimmt man das Jahr 2010 als Bezugsjahr, so beträgt die bis 2050 zu erreichende Emissionsverringerung 60 %. Dieser Wert wurde auch von der Kommission in ihrer Mitteilung „Auf dem Weg nach Paris“ vom Februar genannt. Er steht im Einklang mit der Erklärung der G7 und entspricht dem Ziel der EU, die Emissionen der Industrieländer als Gruppe bis 2050 um 80-95 % gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern.

Dynamischer Klimaschutzmechanismus

Die in Paris erklärten Ziele für Emissionssenkungen werden zur Verwirklichung des langfristigen Ziels wahrscheinlich nicht ausreichen. Sie erstrecken sich auch nur auf einen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren ab dem Jahr 2020. Deshalb sollten die Länder unbedingt regelmäßig alle fünf Jahre zusammenkommen, um die bestehenden Emissionsziele anhand neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und der bisherigen Fortschritte zu prüfen und ggf. ehrgeizigere Ziele festzusetzen. Alle Parteien sollten verbindlich zusagen, entweder neue oder aktualisierte Verpflichtungen – ohne Rückfall unter das Niveau der bisherigen Verpflichtungen – einzugehen oder die bestehenden Verpflichtungen zu erneuern. Die EU hat diesen von zunehmendem Ehrgeiz geprägten Klimaschutzmechanismus nachdrücklich befürwortet und betrachtet ihn als ein zentrales Element des Pariser Übereinkommens.

Strenge Regeln hinsichtlich Transparenz und Rechenschaftspflicht

Für die EU ist es besonders wichtig, dass alle Länder in Paris ein robustes System vereinbaren, das es ermöglicht, die Leistungen der einzelnen Länder nachzuvollziehen und ihnen Rechenschaft über die Verwirklichung ihrer Ziele abzuverlangen. Ohne ein solches System wird es nicht möglich sein, die gemeinsamen Fortschritte in Richtung des langfristigen Ziels zu verfolgen.

Anpassung an den Klimawandel

Ambitionierte Maßnahmen zur Vorbereitung und Reaktion auf die Auswirkungen des Klimawandels sind nach Ansicht der EU ein wesentlicher Bestandteil einer ausgewogenen Übereinkunft. Sowohl die Emissionsminderung als auch die Anpassung werden für die Beherrschung und Eingrenzung der Risiken des Klimawandels und die Bewältigung von daraus resultierenden Verlusten und Schäden von grundlegender Bedeutung sein.

Finanzierung des Klimaschutzes

Die EU ist sich darüber im Klaren, dass Finanzmittel für Klimamaßnahmen beim Übergang zu geringerer Kohlenstoffintensität eine zentrale Rolle spielen werden. Die EU und ihre Mitgliedstaaten bekräftigen ihr Engagement zur Aufstockung der Finanzmittel für den Klimaschutz, um so ihren Beitrag zur Verwirklichung des Ziels der Industrieländer zu leisten, bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Milliarden US-Dollar aus verschiedensten öffentlichen und privaten Quellen zu mobilisieren. Die Finanzbestimmungen des neuen Übereinkommens müssen an veränderte Gegebenheiten und Bedürfnisse angepasst werden können, indem sie die sich entwickelnden Fähigkeiten und Verantwortlichkeiten der Parteien widerspiegeln.

Maßnahmen vor 2020

Die EU ist sich bewusst, dass die Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen vor 2020 unbedingt fortgesetzt und verstärkt werden müssen. Sie betont die Bedeutung der Einbeziehung nichtstaatlicher Akteure wie Unternehmen, Städte und Organisationen, insbesondere im Zuge der Lima-Paris-Aktionsagenda, einer Initiative des peruanischen und französischen Vorsitzes der Konferenz der Vertragsparteien zur Mobilisierung vielfältiger Akteure.

Nächste Schritte

Die letzte Verhandlungsrunde vor der Konferenz in Paris findet in Bonn vom 19. bis 23. Oktober statt. Die 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 21) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen findet in Paris vom 30. November bis 11. Dezember 2015 statt.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. September 2015
Autor
Generaldirektion Klimapolitik