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Ozonabbauende Stoffe: Lizenzierung und Berichterstattung

Lizenzierung und Berichterstattung

Die Ein- und Ausfuhr von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, sowie ihre Produktion für Labor- und Analysezwecke unterliegen Lizenzanforderungen.

Darüber sowie über die Vernichtung ozonabbauender Stoffe und ihre Verwendung als Ausgangs- oder Verarbeitungshilfsstoffe ist jährlich Bericht zu erstatten.

Die Produktion ozonabbauender Stoffe für Labor- und Analysezwecke unterliegt außerdem Registrierungsanforderungen.

Zur Erledigung dieser Aufgaben können Sie diese elektronischen Systeme nutzen: das ODS-Lizenzsystem (für Lizenzierung und Berichterstattung) oder das labODS-Register (für Labor- und Analysezwecke).

ODS-Lizenzsystem

Wann nutzen Sie das ODS-Lizenzsystem? Wie nutzen Sie das ODS-Lizenzsystem?

Nutzen Sie das ODS-Lizenzsystem:

  • zur Beantragung einer ODS-Ein- oder Ausfuhrlizenz
  • zur Beantragung einer Produktionsgenehmigung
  • zur Beantragung einer ODS-Quote
  • zur Erstellung eines jährlichen Berichts über den Verbrauch ozonabbauender Stoffe

Handbuch für das ODS-Lizenzsystem:

Weitere Informationen zum ODS-Lizenzsystem finden Sie in den Handbüchern

LabODS-Register

LabODS-Meldungen sind erforderlich von:

  • Endverbrauchern ozonabbauender Stoffe in Laboren
  • Vertreibern, die ozonabbauende Stoffe zu Labor- und Analysezwecken in Verkehr bringen
Wann nutzen Sie das labODS-Register? Wie nutzen Sie das labODS-Register?

Nutzen Sie das labODS-Register:

  • zur Beantragung einer labODS-Nummer
  • zur Aktualisierung einer labODS-Meldung

Handbücher für das labODS-Register:

  • Weitere Informationen zum labODS-Register finden Sie in den Handbüchern

Austritt des Vereinigten Königreichs – EU-Vorschriften für Ein- und Ausfuhrlizenzen

Der Übergangszeitraum für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union endete am 31. Dezember 2020. Seitdem gilt das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich einschließlich des Protokolls zu Irland/Nordirland gilt seit dem 1. Februar 2020.

Im Rahmen des Protokolls sind Lieferungen ozonabbauender Stoffe aus den 27 EU-Mitgliedstaaten oder Nordirland nach Großbritannien und umgekehrt nur mit einer Ein- bzw. Ausfuhrlizenz möglich.

Dementsprechend wurden die Konten der in Großbritannien ansässigen Unternehmen am 31. Dezember 2020 sowohl im ODS-Lizenzsystem als auch im labODS-Register deaktiviert. Unternehmen mit Sitz in Nordirland behalten ihre Konten in beiden Systemen.