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Climate Action

Das Unionsregister garantiert die genaue Verbuchung aller im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) ausgegebenen Emissionszertifikate. Im Register werden Übertragungen von Zertifikaten zwischen den elektronischen Konten erfasst, ähnlich der Kontenführung durch Banken.

Am 14. Juli 2021 hat die Europäische Kommission eine Reihe von Legislativvorschlägen angenommen, in denen festgelegt wird, wie sie bis 2050 Klimaneutralität in der EU erreichen will, einschließlich des Zwischenziels einer Nettoreduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030. Das Paket enthält Vorschläge für die Überarbeitung verschiedener EU-Klimarechtsvorschriften, darunter die EU-EHS-Richtlinie und die Lastenteilungsverordnung sowie Verkehrs- und Landnutzungsrechtsvorschriften, und legt konkret dar, wie die Kommission die EU-Klimaziele des Grünen Deals verwirklichen will.

Das EU-Register

2012 wurde ein zentrales EU-Register für die EU-EHS-Transaktionen eingerichtet, das von der Europäischen Kommission verwaltet wird. Das Unionsregister erfasst alle Länder, die am EU-EHS teilnehmen.

Das Unionsregister ist eine Online-Datenbank mit Konten für ortsfeste Anlagen (aus den vor 2012 verwendeten nationalen Registern übertragen) sowie für Luftfahrzeugbetreiber (seit Januar 2012 in das EU-EHS aufgenommen).

Im Register wird Folgendes erfasst:

  • Nationale Umsetzungsmaßnahmen (eine Liste der unter die EHS-Richtlinie fallenden Anlagen in den einzelnen EU-Ländern sowie etwaige kostenlose Zuteilungen für diese Anlagen im Zeitraum 2013–2020)
  • Konten von Unternehmen oder natürlichen Personen, die Inhaber von Zertifikaten sind
  • Übertragungen von Zertifikaten („Transaktionen“) durch Kontoinhaber
  • Geprüfte jährliche CO2-Emissionen von Anlagen und Luftfahrzeugbetreibern
  • Jährlicher Abgleich der Zertifikate und der geprüften Emissionen, wobei jedes Unternehmen Zertifikate für alle seine geprüften Emissionen abgegeben haben muss.

Eröffnung von Konten im Unionsregister

Um am EU-EHS teilnehmen zu können, müssen Unternehmen oder natürliche Personen ein Konto im Unionsregister eröffnen.

Die Kontoeröffnung ist beim nationalen Verwalter zu beantragen, der alle zugehörigen Unterlagen entgegennimmt und prüft.

Transaktionsprotokoll der Europäischen Union

Alle Transaktionen zwischen Konten im Unionsregister werden im Transaktionsprotokoll der Europäischen Union (EUTL) automatisch überprüft, aufgezeichnet und genehmigt. So ist die Einhaltung der EU-EHS-Vorschriften bei allen Übertragungen sichergestellt.

Das EUTL ist Nachfolger der unabhängigen Transaktionsprotokolliereinrichtung der Gemeinschaft (CITL), die vor der Einführung des Unionsregisters eine vergleichbare Rolle hatte.

Gebühren

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Dokumentation

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Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten zur Umsetzung der neuen Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1122

Kyoto-Protokoll-Register

EHS-Konten

Internationale Gutschriften

Konten

Kontobevollmächtigte

Übertragungen

Datenschutz

Fragen und Antworten zu den technischen Anforderungen bei der Verwendung des Unionsregisters

Fragen und Antworten über die Umsetzung der neuen Registervorschriften zu Einheiten aus der Gemeinsamen Umsetzung (2/2013)

Siehe Häufig gestellte Fragen zum Internationalen CO2-Markt.

Allgemeine Fragen und Antworten zu Registern (5/2013)

Fragen und Antworten zur Verwendung des Unionsregisters für Luftverkehrsunternehmen (5/2013)

Fragen und Antworten zur Übertragung (Banking) von Emissionszertifikaten und zum Austausch internationaler Gutschriften (5/2013)

Fragen und Antworten zur Bereitstellung der Liste der Vertrauenskonten und der Händlerkonten (31.8.2012)

Links

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